Umsetzung des OZG
Bis 2022 fordert das Onlinezugangsgesetz (OZG), dass Verwaltungsleistungen weitestgehend digital abgewickelt werden können. Dies soll über das Service-Portal des Landes 'Service-BW' als einheitliche Plattform geschehen. Die Stabsstelle Digitalisierung und Projektmanagement analysiert relevante Prozesse und erarbeitet einen Umsetzungsplan.